Ist eine Wärmepumpe steuerlich absetzbar?

Ein Sparschwein auf einem Dokument, welches das steuerliche Absetzen der Steuergeldern symbolisieren soll

Ersetzen Sie Ihre alte Heizung durch eine Wärmepumpe, gelten die Kosten für die Wärmepumpe steuerlich als Liegenschaftsunterhalt und können daher von der Steuer abgesetzt werden. Abhängig von der Bundes- und Kantons-/Gemeindeebene kann es dabei allerdings Unterschiede geben.

Gut zu wissen: Die Kosten sind nur bei bestehenden Gebäuden zum Abzug zugelassen. Bei einem Neubau handelt es sich aus steuerrechtlicher Sicht grundsätzlich um Anlagekosten, die vom Einkommen nicht abzugsfähig sind .

Die öffentliche Hand lässt in den meisten Kantonen und beim Bund nicht nur die Investition zum Abzug zu, sie richtet ausserdem noch Fördergelder aus. Wie öffentliche Fördergelder zu berücksichtigen sind, inwiefern die Rückbaukosten abgesetzt werden können und ob eine Verteilung auf mehrere Steuerperioden zulässig ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kosten für energetische Sanierungen seit 2020 steuerlich absetzbar

Kosten für den Liegenschaftsunterhalt sind seit jeher steuerlich absetzbar. Eine Heizungsanlage zu ersetzen, fällt seit dem Jahr 2020 in die Kategorie von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen oder zur Nutzung von erneuerbarer Energie beitragen. Diese Massnahmen gelten für den Fall, dass Sie veraltete Heizungen ersetzen und erstmals neue Bauteile oder Installationen in bestehenden Gebäuden anbringen.

Werden die Massnahmen durch das öffentliche Gemeinwesen mittels Fördergeldern subventioniert, so können Sie nur diejenigen Kosten abziehen, die Sie selbst tragen. Der Förderbeitrag stellt grundsätzlich steuerbares Einkommen dar. Wenn der Förderbeitrag in derselben Steuerperiode zufliesst, in der die Investition erfolgt, kann er vom Investitionsbetrag abgezogen werden. Wenn der Zufluss jedoch in einer späteren Steuerperiode erfolgt, ist dieser zum diesem Zeitpunkt als steuerbares Einkommen zu deklarieren.

Rückbaukosten sind steuerlich abzugsfähig

Nicht nur die Kosten für den Ersatzbau, sondern auch die Rückbaukosten der alten Heizung sind steuerlich abzugsfähig. So können Sie beispielsweise die Kosten für die Demontage der alten Ölheizung inkl. Öltank und den Abriss der bestehenden Ölwanne abziehen.

Steuerabzug sowohl für Bundes- wie auch für Kantons-/Gemeindesteuern

Die meisten Kantone haben die im Jahr 2020 auf Bundesebene eingeführten Steuerabzüge für energetische Sanierungen übernommen. Damit sind sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantons-/Gemeindeebene die gleichen Kosten steuerlich abzugsberechtigt. Lediglich der Kanton Luzern tanzt etwas aus der Reihe und klassifiziert die Kosten für den Heizungsersatz nach wie vor klassisch als Liegenschaftsunterhalt. Dies bedeutet, dass die Kosten zwar ebenfalls vollumfänglich steuerlich abgesetzt werden können, eine Verteilung über mehrere Steuerperioden aber nicht zulässig ist – weshalb das so ist, erfahren Sie im nächsten Absatz.

Wärmepumpe steuerlich absetzen: über 3 Steuerperioden verrechnen

Die Kosten für den Heizungsersatz können im Jahr der angefallenen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Übersteigen die Investitionen das steuerbare Einkommen, so können die verbleibenden Kosten auf die folgenden zwei Steuerperioden übertragen werden. In Steuerperioden, in welchen die effektiven Kosten steuerlich abgesetzt werden, ist ein Pauschalabzug nicht zulässig.

Diese Regelung gilt auf Bundesebene sowie für alle Kantone/Gemeinden, welche die Kosten als solche Investitionen klassifizieren, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen.

Beispielrechnung: Steuerabzug beim Ersatzneubau einer Heizungsanlage

Wir haben nun gelernt, dass die Investitionskosten für den Ersatzneubau der Heizungsanlage steuerlich abzugsfähig sind. Um berechnen zu können, wie hoch die Steuerersparnis effektiv ausfällt, sind folgende Werte erforderlich:

  • Anschaffungskosten für den kompletten Umbau (inkl. Rückbaukosten der alten Heizung)
  • Zuschüsse der öffentlichen Hand (Subventionen, Fördergelder)
  • Grenzsteuersatz der steuerpflichtigen Person

Die Anschaffungskosten für einen Ersatzneubau der Heizungsanlage liegen je nach Art der Wärmepumpen zwischen rund CHF 38’000 und CHF 70’000. Der Förderbeitrag variiert je nach Kanton und einzelne Gemeinden/Städte gewähren zudem ergänzende Förderungen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Übersicht der Fördergelder für Wärmepumpen. Der Grenzsteuersatz drückt aus, wie stark ein zusätzlicher Franken Einkommen besteuert wird und ist individuell von der steuerpflichtigen Person abhängig.

Glühbirne - Experten-Tipp

Für unser Berechnungsbeispiel kalkulieren wir mit folgenden Werten:

Anschaffungskosten: CHF 60’000 Zuschüsse der öffentlichen Hand: CHF 10’000 Grenzsteuersatz: 20 %

Von den Anschaffungskosten in Höhe von CHF 60’000 werden die Zuschüsse von CHF 10’000 abgezogen. Damit ist für die Wärmepumpe ein Nettobetrag von CHF 50’000 steuerlich absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 20 % beträgt die Steuerersparnis somit 20 % von CHF 50’000, also CHF 10’000.

Wünschen Sie eine Beratung?

Sie interessieren sich für eine Wärmepumpe und sind noch nicht sicher, ob dies die richtige Wahl ist? Besuchen Sie unseren kostenlosen Heizungs-Check oder lassen Sie sich von unseren Heizexperten beraten.

Online Heizungs-Check