Im Kanton Thurgau profitieren Sie vom kantonalen Förderprogramm für stationäre Stromspeicher. Gefördert werden Batteriesysteme, die mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage kombiniert werden, um den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen.
Die Förderung gilt für neue, netzgekoppelte Stromspeicher in bestehenden Wohngebäuden. Maßgebend sind die technischen Anforderungen und die zum Zeitpunkt des Fördergesuchs gültigen kantonalen Vorgaben. Gesuche müssen vor Beginn der Installation eingereicht werden.
Förderbeiträge
Der Kanton Thurgau unterstützt Stromspeicher mit einem einmaligen Investitionsbeitrag.
Voraussetzungen
- Stationäres, netzgekoppeltes Batteriesystem
- Kombination mit bestehender oder neuer Photovoltaikanlage
- Nutzbare Speicherkapazität mindestens 10 kWh
- Fördergesuch vor Beginn der Installation einreichen
Massgebend sind die zum Zeitpunkt des Fördergesuchs gültigen Förderbedingungen des Kantons Thurgau.Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Kantons.
Förderstelle
- Kanton Thurgau
- Abteilung Energie
- Promenadenstrasse 8
- 8510 Frauenfeld
- Tel: 058 345 54 80
- Webseite
Wichtiger Hinweis:
Bei gewissen Förderprogrammen ist es nötig, diese vor Umbaubeginn oder sogar vor Auftragsvergabe einzureichen. Bitte sprechen Sie sich mit unserem Berater diesbezüglich ab. Ob und in welcher Höhe Fördergelder gesprochen werden, entscheidet die zuständige Förderstelle.
Ein Anrecht auf Förderbeiträge entsteht durch die Auflistung hier nicht. Alle Angaben ohne Gewähr.