Der Kanton unterstützt Bauherrschaften mit einem Grundbeitrag von 5’000 Franken (Luft-/Wasser) respektive 7’000 Franken (Sole-/Wasser), wenn Sie Ihre alte Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzen. Hinzu kommen leistungsabhängig Beiträge.
Förderbeiträge
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Baselbieter Energiepaketes.
Ob die schweizweit einheitliche Förderung Klimaprämie in Ihrem Kanton lukrativer ist, finden Sie mit dem Förderrechner auf der Webseite der Klimaprämie heraus.
Förderung beim 1:1-Ersatz einer Wärmepumpe
Ab 2026 unterstützt der Kanton Basel-Landschaft auch den 1:1-Ersatz einer bestehenden Wärmepumpe durch eine neue Wärmepumpe.
Beim direkten Ersatz erhalten Sie 40 % der regulären kantonalen Förderung. Grundlage sind die zum Zeitpunkt des Fördergesuchs gültigen Förderansätze des Kantons Basel-Landschaft.
Die Förderung gilt, wenn eine bestehende Wärmepumpe durch eine neue Wärmepumpe gleicher Nutzung ersetzt wird.
Ab 2026 fördert der Kanton Basel-Landschaft auch den Ersatz einer bestehenden Wärmepumpe durch eine neue Wärmepumpe. Der Förderbeitrag beträgt 40 % der regulären kantonalen Förderung.
Diese Förderung richtet sich an Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden, bei denen eine Wärmepumpe altersbedingt ersetzt wird.
Förderstelle
- Kanton Basel-Landschaft
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Rheinstrasse 29
- 4410 Liestal
- Tel: 061 552 55 55
- Website
Wichtiger Hinweis:
Bei gewissen Förderprogrammen ist es nötig, diese vor Umbaubeginn oder sogar vor Auftragsvergabe einzureichen. Bitte sprechen Sie sich mit unserem Berater diesbezüglich ab. Ob und in welcher Höhe Fördergelder gesprochen werden, entscheidet die zuständige Förderstelle.
Ein Anrecht auf Förderbeiträge entsteht durch die Auflistung hier nicht. Alle Angaben ohne Gewähr.