Im Kanton Schaffhausen profitieren Sie vom kantonalen Förderprogramm für stationäre Stromspeicher. Gefördert werden Batteriesysteme in Kombination mit einer Photovoltaikanlage zur Erhöhung des Eigenverbrauchs.
Unterstützt werden neue, netzgekoppelte Batteriesysteme in bestehenden Wohngebäuden. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und technischen Vorgaben gemäss Energieförderprogramm des Kantons Schaffhausen einzuhalten.
Förderbeiträge
Der Kanton Schaffhausen unterstützt Stromspeicher mit einem einmaligen Investitionsbeitrag. Zusätzlich ist die Förderung auf einen Anteil der effektiven Investitionskosten begrenzt.
Der Förderbeitrag beträgt maximal 25 % der anrechenbaren Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahme.
Voraussetzungen
- Stationäres, netzgekoppeltes Batteriesystem
- Kombination mit bestehender oder neuer Photovoltaikanlage
- Mindestanforderung an die nutzbare Speicherkapazität gemäss kantonalem Förderprogramm (derzeit ab 8 kWh)
- Fördergesuch vor Beginn der Arbeiten einreichen
Massgebend sind die zum Zeitpunkt des Fördergesuchs gültigen Förderbedingungen des Kantons Schaffhausen.Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Förderstelle
- Energiefachstelle
- Beckenstube 9
- 8200 Schaffhausen
- Tel: 052 632 76 37
- Webseite
Wichtiger Hinweis:
Bei gewissen Förderprogrammen ist es nötig, diese vor Umbaubeginn oder sogar vor Auftragsvergabe einzureichen. Bitte sprechen Sie sich mit unserem Berater diesbezüglich ab. Ob und in welcher Höhe Fördergelder gesprochen werden, entscheidet die zuständige Förderstelle.
Ein Anrecht auf Förderbeiträge entsteht durch die Auflistung hier nicht. Alle Angaben ohne Gewähr.