Warum wurde das CO2-Gesetz erlassen?
Das CO2-Gesetz hat das alleinige Ziel das Klima zu schützen und dem Klimawandel entgegen zu wirken. Das CO2 (Kohlendioxid) wird mit der Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Erdgas, Erdöl und Kohle freigesetzt. Das Resultat: ein verstärkter, von Menschen verursachter Treibhauseffekt.
Der natürliche Treibhauseffekt hingegen ist der Grund, wieso das Leben auf der Erde überhaupt möglich wurde. Denn der natürliche Treibhauseffekt ermöglicht es Sonneneinstrahlung aufzunehmen und überschüssige Wärme wieder abzugeben. Folglich herrschten auf der Erde angenehme und gesunde Temperaturen. Die aber von Industrie, Autoverkehr und Häusern ausgestossenen Treibhausgase halten die Wärmeabstrahlung auf und geben einen Teil der Wärme wieder zur Erde zurück. Die Folgen: Temperaturanstieg und Klimawandel – und die Schweiz als Alpenland ist davon stark betroffen.
Wissenschaftler warnen: wenn der Klimawandel nicht gestoppt wird, werden die Temperaturen bis ins Jahr 2100 weitere 2 bis 4 Grad im Durchschnitt steigen. Laut WWF Schweiz (World Wide Fund for Nature Schweiz) nimmt die Temperatur im Alpenraum im Vergleich zur globalen Mitteltemperatur sogar stärker zu.
Was besagt das CO2-Gesetz?
189 Staaten, die EU und die Schweiz haben sich zur Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses verpflichtet. Der Bundesrat hat im Jahr 2019 das Ziel festgelegt bis ins Jahr 2050 die klimaschädlichen CO2-Emissionen der Schweiz auf Netto-Null zu reduzieren. Das bedeutet, dass die Schweiz bis 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können.
Die Ziele und Massnahmen des revidierten CO2-Gesetzes sind bis 2030 geregelt. Zusammengefasst kann man sagen, dass sich mit dem neuen CO2-Gesetz die Treibhausgas-Emissionen bis ins Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990 zumindest halbieren sollen. Mindestens 75% der Reduktion soll mit Massnahmen in der Schweiz erfolgen und der Rest im Ausland. Das Gesetz setzt auf die bewährte Kombination von Technologien, finanziellen Anreizen und Investitionen. Auch im Bereich Gebäude und Mobilität sorgen die Vorschriften dafür, dass weniger Erdgas und Heizöl verbraucht werden und effizientere Fahrzeuge auf den Markt kommen. Das neue CO2-Gesetz ist fair und familienfreundlich. Ein Nein zum CO2-Gesetz würde bedeuten, dass die Schweiz ihr Klimaziel verfehlen würde.
Auf der Webseite vom Bundesamt für Umwelt BAFU finden Sie weitere Informationen und Massnahmen rund um das Thema CO2-Gesetz.
Was bedeutet die Totalrevision des CO2-Gesetzes für Hauseigentümer?
Noch steht es offen, wie es mit dem CO2-Gesetz nach der Abstimmung weitergeht. Für die Hauseigentümer ist es jedoch jetzt schon klar: Das neue CO2-Gesetz bewirkt, dass im Gebäudebereich weniger Erdgas und Heizöl verbraucht wird. Ab 2026 werden fossile Heizungen nur noch erlaubt, wenn das Gebäude sehr gut isoliert ist. Aber der Ersatz einer Ölheizung durch eine erneuerbare Energiequelle macht auch ohne gesetzliche Vorschriften Sinn, denn der Spielraum für Besitzer von Öl- und Gasheizungen wird immer kleiner. So darf die Heizung ab 2023 nur noch 20 kg CO2 pro Quadratmeter produzieren und der Wert muss alle 5 Jahre reduziert werden.
Heizungen mit erneuerbaren Energiequellen, wie Wärmepumpen, sind meistens in der Anschaffung teurer als solche mit fossilen Brennstoffen. Doch langfristig betrachtet sind sie die günstigere Heizlösung und die Hausbesitzer dürfen sich über geringe Heiz- und Betriebskosten freuen. Ob fossil oder erneuerbar, finden Sie selber auf einen Blick heraus, wie sich die Kosten der verschiedenen Heizvarianten verhalten. Zudem kommt hinzu, dass der Bund mit verschiedenen Förderprogrammen und Klimafonds klimafreundliche Investitionen unterstützt.
Ablehnung CO2-Gesetz: Wie geht es nun weiter?
Das CO2-Gesetz wurde am 13. Juni 2021 mit rund 52 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Doch was gilt nun für Gebäude?
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich mit der Abkürzung (MuKEn) legen weiterhin Regelungen zur Modernisierung von Heizsystemen fest um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.
Eine Wärmepumpe erfüllt die aktuellen wie auch die zukünftigen Erwartungen an Heizungen. Bei Fragen lassen Sie sich von Fachleuten beraten oder Sie wenden sich direkt an die Energieberatung des eigenen Kantons.
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