Luft/Wasser-, Sole/Wasser (Erdsonden)- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die in einem bestehenden Gebäude eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen, sind förderbeitragsberechtigt. Wärmepumpen in Neubauten und der Ersatz bestehender Wärmepumpen werden nicht gefördert. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Förderprogramm Energie 2026 des Kantons Schwyz zu beachten resp. einzuhalten.
Förderbeiträge
Ob die schweizweit einheitliche Förderung Klimaprämie in Ihrem Kanton lukrativer ist, finden Sie mit dem Förderrechner auf der Webseite der Klimaprämie heraus.
Förderstelle
- Kanton Schwyz
- Energiefachstelle, Amt für Umwelt und Energie
- Postfach 2162
- 6431 Schwyz
- Tel: 041 819 20 35
- Website
Wichtiger Hinweis:
Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Bitte sprechen Sie sich mit unserem Berater diesbezüglich ab. Für Wärmepumpen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpensystemmodul (WPSM) mit Anlagenzertifikat erforderlich. Die für den Beitrag anrechenbare Leistung ist auf 50 Wth pro m² Energiebezugsfläche begrenzt. Ob und in welcher Höhe Fördergelder gesprochen werden, entscheidet die zuständige Förderstelle.
Ein Anrecht auf Förderbeiträge entsteht durch die Auflistung hier nicht. Alle Angaben ohne Gewähr.