Die alte Gasheizung ist schon über 10 Jahre alt – und was jetzt? Durch eine andere Heizung ersetzen? Das kann sich für Ihr Portemonnaie und die Umwelt lohnen! Wir haben uns angesehen, welche Möglichkeiten Sie beim Heizungsersatz in der Schweiz haben, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Fördergelder 2026 in Ihrem Kanton bereitstehen.
Gasheizung ersetzen: Aus diesen Gründen eine gute Idee
Wenn gesetzliche Regelungen vorschreiben, wann Sie Ihre Gasheizung ersetzen müssen, führt kein Weg an einer neuen Heizung vorbei. Die Regelungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Informieren Sie sich daher zeitnah, welche Vorschriften in Ihrem Kanton gelten – weiter unten finden Sie den Stand 2026.
Die typische Lebensdauer einer Gasheizung liegt bei 15 bis 20 Jahren. Ab etwa 15 Jahren beginnt das Austauschfenster: Die Heizleistung lässt nach, Reparaturen nehmen zu. Prüfen Sie deshalb regelmässig, am besten einmal im Jahr beim Service, ob es sich lohnen würde, die Gasheizung zu erneuern.
Eine moderne Heizung bringt nicht nur eine effizientere Leistung mit sich, sondern auch mehr Komfort: Sie bedienen sie über ein intuitives Display und steuern sie mittels App auch aus der Ferne.
Der letzte Punkt ist bei weitem nicht der unwichtigste: Wenn Sie Ihre Flüssig- oder Erdgasheizung ersetzen und dabei auf erneuerbare Energien setzen, reduzieren Sie Ihre Heizkosten und sind nicht mehr abhängig von den Gaspreisen und der CO2-Abgabe.
Da Wärmepumpen mit Strom betrieben werden, sind Sie zwar nicht völlig unabhängig von Marktschwankungen. Eine Wärmepumpe ist im Bestand aber drei- bis viereinhalbmal effizienter als eine Gasheizung: Während eine Gasheizung für eine Einheit Wärme rund eine Einheit Gas aufwenden muss, braucht eine Wärmepumpe dafür nur 0,22 bis 0,35 Einheiten Strom – Schweizer Feldmessungen zeigen im Sanierungsfall Jahresarbeitszahlen von 2,9 für Luft/Wasser und 4,4 für Sole/Wasser. Der Rest der Wärme kommt aus Erd- oder Luftwärme.
Gasheizung oder Gastherme: Was ist der Unterschied?
Im Zusammenhang mit der Gasheizung fällt häufig auch die Bezeichnung Gastherme. Also ist das dasselbe? Nicht ganz. Der Begriff Gastherme ist nicht klar definiert, bezeichnet aber in der Regel ein an der Wand montiertes Heizgerät. Spricht man von einer Gasheizung, ist eine konventionelle Gasheizung gemeint.
Gasthermen sind Gasheizungen, die mit der Brennwerttechnik arbeiten. Sie werden mittels Kondensation betrieben und weisen dadurch den besseren Wirkungsgrad auf. Für kleinere Leistungen werden sie meistens an der Wand montiert (Gaswandtherme). Müssen sie grössere Leistungen erbringen, werden sie als Standgerät auf den Boden gestellt.
Gasheizung erneuern, ersetzen oder umrüsten?
Drei Begriffe – was bedeuten sie?
Gasheizung erneuern heisst, das fossile System zu behalten und nur den Kessel oder die ganze Gasheizung durch ein neues Gasgerät zu tauschen. Günstig in der Anschaffung, aber in immer mehr Kantonen nicht mehr zulässig und langfristig auch nicht gut für den Geldbeutel.
Gasheizung ersetzen heisst, den Wärmeerzeuger zu wechseln, in der Schweiz meist auf eine Wärmepumpe, seltener auf Pellets oder Fernwärme.
Gasheizung umrüsten auf eine Wärmepumpe ist der gleiche Vorgang aus der technischen Perspektive: Heizkörper, Verteilung und Warmwasser werden geprüft und auf tiefere Vorlauftemperaturen ausgelegt.
Wie ersetzt man eine Gasheizung?
Nachdem Sie sich entschieden haben, geht es an die Planung. Entscheiden Sie zuerst, durch welche Art von Heizung Sie die alte Gasheizung ersetzen möchten.
Tipp: Wir bieten praktische Vor-Ort-Termine an, bei denen wir gemeinsam mit Ihnen herausfinden, welches Wärmepumpen-Heizsystem am besten zu Ihnen und zu Ihrem Haus passt. Hier können wir Ihnen auch sagen, welche Umrüstungen am Haus sinnvoll oder notwendig sind.
Holen Sie anschliessend Angebote verschiedener Anbieter ein und vergleichen Sie Leistungen und Kosten. Achten Sie darauf, welche Leistungen inkludiert sind und wer sich um die Entsorgung alter Teile kümmert. Wichtig: Das Fördergesuch muss in allen Kantonen vor Baubeginn eingereicht sein.
Natürlich können Sie Ihre alte Gasheizung auch durch eine neue ersetzen – wo das rechtlich noch zulässig ist. Dafür beauftragen Sie einen Installateur, der beurteilt, ob die gesamte Gasheizung oder nur der Kessel erneuert werden muss.
Alternativen zur Gasheizung in der Schweiz
Wenn Sie Ihre Gasheizung ersetzen und zukünftig nicht mehr auf Gas setzen möchten, haben Sie einige Möglichkeiten zur Auswahl. Von Ölheizungen raten wir ab: Öl ist ebenso wie Gas eine endliche Ressource und erzeugt bei der Verbrennung CO2 – und in sechs Kantonen wäre eine neue Ölheizung beim Ersatz ohnehin unzulässig.
Gasheizung durch Wärmepumpe ersetzen
Die Wärmepumpe ist ein nachhaltiger und langfristig günstiger Ersatz für eine Gasheizung. Sie nutzt die vorhandene Wärme in Luft (Luft/Wasser-Wärmepumpe), Erde (Sole/Wasser-Wärmepumpe) oder Grundwasser zum Heizen. In unserem Artikel erfahren Sie, wie genau eine Wärmepumpe funktioniert.
Sind Sie unsicher, welche Wärmepumpe die richtige für Sie ist? Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidung und finden bei einem Hausbesuch heraus, welches System am besten zu Ihrer Immobilie passt. Den Typenvergleich finden Sie im Wärmepumpen-Vergleich.
Gasheizung durch Pelletheizung ersetzen
In der Pelletheizung werden Pellets, also kleine Stäbchen aus Holzspänen, verbrannt. Das dabei entstehende CO2 haben die Bäume während ihres Lebens bereits absorbiert – im Kreislauf betrachtet ist die Pelletheizung damit annähernd klimaneutral, aber nicht emissionsfrei: Feinstaub und Stickoxide bleiben.
Rechnen Sie mit Gesamtkosten von CHF 30'000 bis 42'000. Darin enthalten sind Kessel, Pelletlager, Förderschnecke, Pufferspeicher, Montage und meist eine Kaminsanierung von rund CHF 4'000. Der Einbau dauert entsprechend mehrere Tage, nicht Stunden. Auch der Unterhalt ist aufwendiger: Pellets müssen beschafft und eingelagert werden und brauchen Platz.
Gasheizung durch Fernwärme ersetzen
Der Anschluss an einen Fernwärmeverbund ist ebenfalls eine Alternative. Bei Fernwärme wird die Wärme über ein Rohrsystem von den Kraftwerken an eine Übergabestation im Haus geführt. Auf dem Weg verliert das Wasser trotz isolierter Rohre Wärme, das System ist also nicht so effizient wie eine Wärmepumpe. Im Vergleich zur Gasheizung gewinnt die Fernwärme dennoch: Sie benötigen im Haus keinen Platz, haben geringe Wartungskosten und idealerweise eine gute CO2-Bilanz, je nachdem wie der Verbund betrieben wird.
Gasheizung ersetzen: Kosten in der Schweiz
Der reine Austausch der Gasheizung wirkt auf den ersten Blick günstiger:
Bei der Sole/Wasser-Wärmepumpe sind Bohrung und Erdarbeiten enthalten. Es sind typische Kosten inklusive Einbau und Installation. Nicht abgezogen sind Fördergelder und steuerliche Vorteile: Sie erreichen zusammen im besten Fall eine fünfstellige Summe und können die Gesamtkosten teils signifikant reduzieren. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Artikel zu den Kosten einer Wärmepumpe.
Gasheizung weiterbetreiben oder ersetzen? Die Rechnung über 15 Jahre
Die Gasheizung zu erneuern ist kurzfristig günstiger. Über die Nutzungsdauer dreht sich das Bild. Gerechnet für ein Einfamilienhaus mit 20'000 kWh Wärmebedarf, Gaspreis 12,2 Rappen je kWh inklusive CO2-Abgabe, Strompreis 27,7 Rappen je kWh (schweizerischer Median 2026), Gas-Nutzungsgrad 95 %:
Wer die Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen lässt, spart – konservativ gerechnet – über 15 Jahre also rund CHF 10'650 (Luft/Wasser) bis CHF 19'950 (Sole/Wasser) an Betriebskosten. Dazu kommen Fördergelder und Steuerabzug. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurden steigende Öl- und Gaspreise.
Insbesondere eine Erdsonde macht sich über die Jahre bezahlt, da sie bis zu 60 Jahre halten kann und der Austausch der Sole/Wasser-Wärmepumpe einfacher und günstiger ist als bei einer Luft/Wasser.
In anderen Worten: Über die Jahre rechnet sich eine Wärmepumpe immer.
Förderung 2026: Wer zahlt was
Wer seine Gasheizung ersetzen will, stösst zuerst auf ein häufiges Missverständnis: Der Bund zahlt nicht direkt an Eigentümer. Er speist über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe – ein Drittel der Einnahmen, maximal CHF 450 Millionen pro Jahr – Globalbeiträge an die Kantone ein. Ausbezahlt wird ausschliesslich kantonal nach dem harmonisierten Fördermodell HFM 2015; einzelne Gemeinden und Energieversorger legen etwas dazu.
Beachten Sie die Kombinationsregeln: Die Klimaprämie und das kantonale Gebäudeprogramm lassen sich für dieselbe Heizung nicht kumulieren, die Klimaprämie schliesst Einfamilienhäuser ohnehin aus. Auch das Impulsprogramm 2025–2026 richtet sich an grosse Anlagen über 70 kW und Mehrfamilienhäuser, nicht an das Einfamilienhaus. Und: Der Beitrag ist meist auf 50 % der Investition gedeckelt (Basel-Stadt 40 %).
Fördergelder je Kanton beim Ersatz einer Gasheizung
Beträge für eine 10-kW-Wärmepumpe im Einfamilienhaus, Stand 2026:
Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Gebäudeprogramm für Fördergelder oder auf unserer Übersicht zu den Fördergeldern.
Gasheizung ersetzen in der Schweiz: die Vorschriften 2026
Es gibt kein Bundesverbot für Gasheizungen. Der Gebäudebereich ist Sache der Kantone. Die entsprechenden Grenzwerte aus der 2021 abgelehnten CO2-Gesetz-Revision wurden nicht ins neue, seit 2025 geltende Gesetz übernommen.
Die Kantone haben ihre Vorschriften seither aber verschärft. Die Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2025), von der Energiedirektorenkonferenz im August 2025 verabschiedet, verlangen beim Ersatz einer fossilen Heizung im Bestand ein System, das erneuerbare Energien nutzt – nicht mehr bloss die alte 10-Prozent-Kompensation.
Umgesetzt ist das unterschiedlich weit. Stand April 2026:
- 100 % erneuerbar beim Heizungsersatz: Genf, Neuenburg, Zürich, Basel-Stadt, Glarus, Basel-Landschaft (seit 1. Januar 2026).
- Teilquoten: Schaffhausen 40 %, Freiburg, Wallis, Zug und Appenzell Ausserrhoden 20 %, Thurgau 15 %, zehn weitere Kantone 10 %.
- Ohne Quotenvorgabe: Waadt, Solothurn, Uri, Aargau.
Auch in Zürich ist es kein absolutes Verbot: Nach § 11 des Energiegesetzes ist erneuerbar Pflicht, sofern es technisch möglich ist und über den Lebenszyklus höchstens fünf Prozent Mehrkosten verursacht. Ist das nicht der Fall, bleibt eine fossile Heizung zulässig – dann mit Kompensationsauflage. Dazu kommt eine Härtefallregelung.
Man kann davon ausgehen, dass solche Regelungen in der Schweiz weiter zunehmen. Wer die Gasheizung erst nach einem Defekt ersetzen muss, hat weder Zeit für Offertenvergleiche noch für das Fördergesuch. Steigen Sie deshalb am besten frühzeitig auf eine nachhaltige Heizung wie eine Wärmepumpe um – solange Sie den Zeitpunkt selbst wählen können.
Fazit: Gasheizung ersetzen lohnt sich – je früher, desto günstiger
Eine Gasheizung zu ersetzen kostet am Anfang mehr als sie zu erneuern, spart über 15 Jahre aber CHF 10'650 bis 19'950 an Betriebskosten, dazu Fördergelder von CHF 2'800 bis 30'000 und den Steuerabzug. In sechs Kantonen ist der Wechsel auf ein erneuerbares System beim Heizungsersatz ohnehin Pflicht. Wer plant, statt auf den Defekt zu warten, wählt Zeitpunkt, System und Anbieter selbst – und bekommt das Fördergesuch rechtzeitig durch. Den ersten Schritt macht unser Wärmepumpen-Check. Probieren Sie ihn gerne einmal aus.



